Psychologische Praxis
Sylvia Hübschen

Dipl. Psych. Sylvia Hübschen


Supervisorin & Psychotherapeutin




Termine nach Vereinbarung
Tel.: 06806 / 102 381

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Sprechzeiten

Das Sekretariat der Praxis erreichen Sie Montag, Dienstag und Donnerstag in der Zeit von 9:00 bis 11:30 sowie Montag von 14:00 bis 15:30. Die von den telefonischen Sprechzeiten unabhängigen Therapiezeiten sind montags, mittwochs, freitags von 8:30 bis 12:30 und 14:30 bis 18:30, dienstags und donnerstags von 8:30 bis 12:30.

Sie suchen einen Psychotherapie-Platz ...

... und sind auf meine Webseite gekommen. Hier erläutere ich kurz wie das Vorgehen ist.

Falls Sie einen Termin mit mir vereinbaren wollen, was aufgrund der langen Wartezeit nicht immer der Fall sein wird, können Sie hier die einzelnen Schritte bis zum Beginn der eigentlichen Therapie, nachlesen.

Falls Sie keinen Termin für eine psychotherapeutische Sprechstunde, zeitnahe probatorische Sitzung oder eine Akutbehandlung vereinbaren können, wenden Sie sich an die

Terminservicestelle

Hier beträgt die Wartezeit zwischen Anruf und Termin maximal fünf Wochen, bei einer Akutbehandlung maximal zwei Wochen. Leider kann Ihnen kein Termin bei Ihrem Wunschtherapeuten zugesichert werden und es kann auch vorkommen, dass der vermittelte Termin mit einer längeren Anfahrt verbunden ist.

Terminservicestelle, Telefon: 116117

Was alles vor einer Psychotherapie stattfinden muß:

Psychotherapeutische Sprechstunde

Der erste, verpflichtende Schritt hin zu Ihrer psychotherapeutischen Behandlung stellt die psychotherapeutische Sprechstunde dar. Sie dient vorwiegend der Beratung, Information und Klärung des individuellen Behandlungsbedarfes, bzw. einer Behandlungsempfehlung. Die weiterführende Behandlung muss nicht zwingend durch den gleichen Therapeuten erfolgen. Falls Sie zuvor in einer stationären Behandlung waren oder in einer ambulanten Therapie müssen Sie die Sprechstunde nicht in Anspruch nehmen.

Akutbehandlung

In schwerwiegenden Fällen kann ein Therapeut nach der psychotherapeutischen Sprechstunde eine Akutbehandlung beantragen, welche eine Soforthilfe im Krisenfall darstellt.

Probatorische Sitzungen

Danach geht es weiter in die probatorischen Sitzungen, die Probesitzungen. Hier klären Therapeut und Patient, ob und wie sie zusammenarbeiten und die erwünschten Ziele erreichen können. In Zusammenarbeit mit Ihnen entwickeln wir zum Abschluss der probatorischen Phase einen Behandlungsplan. Daran schließt sich die eigentliche Therapie an.

Kosten

Möchten Sie, dass die Kosten einer psychotherapeutischen Behandlung durch die gesetzlichen Krankenkassen, die Beihilfestelle oder eine private Krankenversicherung übernommen werden, wird nach den sogenannten Probesitzungen, in denen PatientIn und Behandlerin sich darüber im Klaren werden, ob und wie sie miteinander arbeiten, einen Antrag bei der Krankenkasse gestellt. Voraussetzung ist, dass eine behandlungsbedürftige Krankheit vorliegt. Diesem Antrag wird eine Bescheinigung des behandelnden Arztes beigelegt. Nach der Zusage der Krankenversicherung beginnt die "eigentliche" Therapie. Die Übernahme der Kosten durch die Beihilfestelle sieht einen Antrag über 50 Sitzungen vor, der jedoch durch einen Gutachter geprüft werden kann.

Die Liquidation bei Privatpatienten erfolgt nach der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP). Die PKV (private Krankenversicherung) hat eigene Vertragswerke, hier müssen Sie die Kostenübernahmemöglichkeit vorab klären.

Natürlich können Sie sich auch als Selbstzahler an mich wenden. Die Kosten einer Behandlung mit den Methoden der Gesprächspsychotherapie, des Focusing und der reinen Paar- und Familientherapie sind augenblicklich noch keine Kassenleistungen.

Ich wünsche Ihnen viel Erfolg!